Wie können wir #Händler und #Gewerbetreibende in #Kamenz unterstützen, wenn der #Covid19 #Lockdown erst einmal beendet ist, um ihre Geschäftstätigkeit wieder aufleben zu lassen? Wir denken, dass die Schaffung von mehr #Parkmöglichkeiten einen Beitrag dazu leisten könnte. Deshalb haben wir einen Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet, damit eine zeitweilige Erweiterung des kurzfristigen, kostenfreien Parkens im Bereich des Marktes geprüft und ermöglicht wird. Grundsätzlich geht es dabei um die Ostseite des Marktes (gegenüber dem Rathaus). Mehr dazu im anhängenden Antrag.
Antrag auf Schaffung weiterer Parkplatzmöglichkeiten im Bereich des Marktes
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dantz,
hiermit stellt die Fraktion Die Linke nachfolgenden Antrag zur Unterstützung der Händler und Gewerbetreibenden im Bereich des Marktes (Beratung in der nächst möglichen Sitzung des Stadtrates):
1. Der Oberbürgermeister wird durch den Stadtrat der Stadt Kamenz beauftragt, Möglichkeiten zur Erweiterung des kurzfristigen, kostenfreien Parkens im Bereich des Marktes zu prüfen. Grundsätzlich geht es dabei um die Möglichkeit teilweise oder vollständig die Ostseite des Marktes (gegenüber dem Rathaus) zum kurzfristigen Parken außerhalb der Wochenmarktzeiten zu öffnen.
2. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Prüfung erfolgt die Öffnung kurzfristig.
Begründung:
Die Maßnahme der Eröffnung weiterer Parkmöglichkeiten im Bereich des Marktes soll die Händler und Gewerbetreibenden unterstützen, besser die Folgen der pandemiebedingten Schließungen zu überwinden und mehr Gästen die Möglichkeit einräumen, im Stadtkern einkaufen zu gehen bzw. Dienstleistungen zu nutzen.
Dringlichkeit
Eine formale Begründung der besonderen Dringlichkeit des Stadtratsbeschlusses besteht nicht. Allerdings wäre es vorteilhaft, die Beratungsfolge in den Gremien so zulegen, dass mit Aufhebung der Schließungsverfügung (voraussichtlich Februar oder März 2021) die erweiterten Parkmöglichkeiten bestehen. Dazu könnte der Antrag als Dringlichkeitsantrag in der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vorberaten und in der nächsten Stadtratssitzung zur Abstimmung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der temporären Entfernung der Begrenzungen und die laufende Bewirtschaftung. Sie können nur durch die Verwaltung ermittelt werden und sollten aus den laufenden Mitteln des Haushaltes bereitgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Theile Volker Johne Jens Fichte Thomas Lieberwirth
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender